Sie wollen Ihr Kind ab dem Schuljahr 2021 / 22 am Henfling-Gymnasium anmelden?
Die Anmeldewoche ist die Woche vom 1. bis 6. 03. 2021.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- Anmeldebogen *
- Erklärung * zur Teilnahme am Ethik- oder Religionsunterricht
- Originalhalbjahreszeugnis (oder beglaubigte Kopie)
- Eine Empfehlung, sofern vorhanden
- Nachweis der Masernschutzimpfung
- Wunschzettel des neuen Henflingianers / der neuen Henflingianerin
Alle Informationen können Sie hier nachlesen.
Wollen Sie Ihr Kind zur Nachmittagsbetreuung anmelden, dann lesen Sie bitte dieses Merkblatt. Das Anmeldeformular finden Sie demnächst hier.
Einen ersten Eindruck von unserer Schule erhalen Sie in dieser Präsentation.
Mit dem Erscheinen der neuen Version populären Internetbrowsers Mozilla wird dieser mit einem eigenen PDF-Plugin - das zur Anzeige von PDF-Dateien verwendet wird - installiert, selbst wenn der neueste Adobe (Acrobat) Reader als Standardanzeigeprogramm verwendet wird, greift Mozilla standardmäßig auf das eigene PDF-Plugin zurück. Das "PDF-Plugin" kann jedoch dynamische PDF-Formulare - wie wir (und andere Unternehmen/Ämter) sie verwenden - nicht darstellen, so dass beim Öffnen von bestimmten PDF-Formularen die folgende wenig aussagekräftige Fehlermeldung erscheint:
"To view the full contents of this document, you need a later version of the PDF viewer. You can upgrade to the latest version of Adobe Reader from www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html For further support, go to www.adobe.com/support/products/acrreader.html"
öffnen Sie das Formular bitte direkt mit dem Adobe Reader indem Sie den Link dazu mit der rechten Maustaste anklicken und Speichern unter wählen um es auf ihrem System zu speichern und dann zu öffnen. Alternativ die Leiste im Browser beachten!
Ablauf der Anmeldung für das laufende Schuljahr am Henfling-Gymnasium Meiningen
1. Grundlagen:
Die Aufnahme in das staatliche Gymnasium in Thüringen ist in der Thüringer Schulordnung (§§ 124 ff.) geregelt. Ein Übertritt ist nach den Klassenstufen 4 der Grundschulen und 5,6 und 10 der Regelschulen mit bestandener Aufnahmeprüfung möglich. Einer Aufnahmeprüfung nach der Grundschule bedarf es nicht, wenn der Schüler in den Fächern Ma, De und HSK mindestens die Note „gut“ zum Halbjahr erreicht hat oder von der Grundschule eine Empfehlung zum Besuch eines Gymnasiums erteilt wird. In ähnlicher Weise sind die Regelungen beim Übertritt von der Regelschule zum Gymnasium.